Rechtliches zur Urlaubszeit – Untervermietung an Feriengäste
Urlaubszeit ist Reisezeit. Da liegt es nahe, die allein zurückgelassene Wohnung anderen Reisefreudigen zu überlassen und die Urlaubskasse damit aufzustocken. Oder man überlässt gar seine eigene Mietwohnung komplett das ganze Jahr über an Geschäfts- und Urlaubsreisende als sog. Ferienwohnung. Selbst nutzt man dann seine Wohnung nicht mehr und verdient sich somit ein nettes Zubrot. Das Gesetz unterscheidet zwei Varianten der „Gebrauchsüberlassung an Dritte“, der sog. Untervermietung: 1. Der erste Fall betrifft die Gebrauchsüberlassung der kompletten Wohnräume an Dritte. … Weiterlesen