Der Bauträger errichtet eine Wohnanlage, es erfolgt die Teilung des Wohnungseigentum, eine Wohnungseigentümergemeinschaft entsteht und Jahre später sollen Mängelrecht am Gemeinschaftseigentum gegen den Bauträger erhoben werden, der sich, so jedenfalls regelmäßig, auf Verjährung der Ansprüche…