Die Untervermietung von Gewerberäume ist gesetzlich in § 540 BGB geregelt, im Wohnraummietrecht ist auch noch § 553 BGB zu beachten. In Gewerberaummietverhältnisses können die Parteien die Untervermietung vertraglich ausschließen, wenn ein Mietverhältnis auf unbestimmte…
Das Gesetzt regelt zwei Fälle der Untervermietung: In § 553 BGB ist die Untervermietung eines Teils der eigenen Wohnung geregelt. Dabei ist jedoch streitig, ob der Hauptmieter wenigstens noch Sachherrschaft und Obhut der Wohnung weiter…