Selbst Vermieter werden oder der gewerbliche Untermieter
Die Untervermietung von Gewerberäume ist gesetzlich in § 540 BGB geregelt, im Wohnraummietrecht ist auch noch § 553 BGB zu beachten. In Gewerberaummietverhältnisses können die Parteien die Untervermietung vertraglich ausschließen, wenn ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit vorliegt. Liegt ein befristetes Mietverhältnis vor, soll ein Ausschluss der Untervermietung gegen AGB Recht verstoßen. Nicht möglich ist aber der Ausschluss des Sonderkündigungsrechts gem. § 540 I 2 BGB. Einen Anspruch auf Untervermietung hat der Mieter eines Gewerberaummietverhältnisses grundsätzlich nicht. Es sei denn es … Weiterlesen