Die Wohnungsabnahme nach Beendigung des Mietverhältnisses
Am Ende des Mietverhältnis steht regelmäßig der sog. Abnahmetermin. Mieter und Vermieter treffen sich um die Wohnung zu übergeben. Hierbei nimmt der Vermieter regelmäßig die Mietsache in Augenschein und prüft diese auf Schäden oder auf mangelhaft durchgeführte Schönheitsreparaturen (Streichen der Wände etc.). Nicht immer wird ein Abnahmeprotokoll angefertigt. Häufig wird die Wohnung auch durch ausdrückliche Billigung des Zustandes abgenommen. Doch welche Rechtsfolgen entstehen in diesem Termin? Nimmt der Vermieter die Mietsache im Termin gemeinsam mit dem Mieter ab, ohne … Weiterlesen