Schikanöse Modernisierungsmaßnahmen zwecks Mietervertreibung
Im Zuge des Mietanpassungsgesetzes, welches am 01.01.2019 in Kraft getreten ist, kam es auch zu einer Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954. Seit dem 01.01.2019 kann nunmehr durch den neuen § 6 des Wirtschaftsstrafgesetzes folgende Handlung als Ordnungswidrigkeit geahndet: Wer in der Absicht, einen Mieter von Wohnraum hierdurch zur Kündigung oder zur Mitwirkung an der Aufhebung des Mietverhältnisses zu veranlassen, eine bauliche Veränderung in einer Weise durchführt oder durchführen lässt, die geeignet ist, zu erheblichen, objektiv nicht notwendigen Belastungen des Mieters zu … Weiterlesen