Beschlüsse müssen verkündet werden!
Die Entscheidungsfindung in Wohnungseigentümergemeinschaften findet hauptsächlich durch Beschlüsse statt. Hierzu treffen sich die Eigentümer in einer eigens mit Tagesordnung anzuberaumenden Wohnungseigentümerversammlung und fassen dort ihre Beschlüsse durch Abstimmung. Als Alternative hierzu kann auch ein Umlaufbeschluss gefasst werden. Hierzu muss jedoch jeder Eigentümer schriftlich zustimmen. Es ist also Einstimmigkeit erforderlich, damit der Beschluss wirksam wird. Doch wann kommt der Beschluss rechtlich zustande? Kurz gefasst: Nein! Ein Beschluss muss vom Verwalter verkündet werden. Insbesondere im Umlaufbeschlussverfahren reicht die schriftlichen … Weiterlesen