Im aktuellen Heft der Zeitschrift für Immobilien- & Mietrecht (IMR) IMR 05/2017, 211 finden Sie nun eine Urteilsbesprechung zur Entscheidung über die Zulässigkeit eines auch unterschiedlichen Forderungen bestehenden Saldoklage. Hierüber habe ich bereits ausführlich berichtet. Nunmehr wird der Bundesgerichtshof hierüber zu entscheiden haben. Die Vermieterin hat gegen das Urteil Revision eingelegt. Die Leser meines Blogs werden natürlich zu den Ersten gehören, die ich über die Entscheidung des BGH informieren werde.