Entgleisung nach Rüsselsheimer Art…

Das werden Sie bereuen!“ … sind nicht gerade die Worte, die man von einem Kollegen der Gegenseite erwartet. Schon gar nicht, wenn er diese an den Gegner direkt richtet.

Man erlebt ja viel bei Gericht und häufig kochen die Emotionen über. Wie gut, wenn dann Richter Anwälte und vor allem der eigene Anwalt einen kühlen Kopf bewahren. Es war daher eine Premiere vor Gericht, als der Kollege der Gegenseite plötzlich eine solche, und „unwürdige“, Entgleisung darbot. Er vermochte sich auch nicht mehr fangen, selbst als er darauf hingewiesen wurde Drohungen gegen den eigenen Mandanten doch bitte zu unterlassen. Jeder Anwalt hätte sich an dieser Stelle in Selbstreflektion geübt und seine Entgleisung erkannt. Leider nicht der Kollege M. aus Rüsselsheim.

Was war geschehen?

Die Parteien stritten sich in dem Verfahren über eine Kündigung wegen diverser Vorfälle und Abmahnung in der Vergangenheit. Es wurde Räumungsklage erhoben. Offensichtlich ging der Kollege fest davon aus, dass man sich auf einen Räumungstermin noch im ersten Termin einigen würde (Räumungsvergleich) und die Sache damit schnell vom Tisch sei. Möglicherweise versicherte er auch bereits seinen Mandanten, dass man sich schon einigen würde. Zugegeben, eine solche Einigung bietet sich in vielen Fällen an. Denn wer will schon dauerhaft im Umfeld von Menschen und Vertragspartnern wohnen, welche einen ablehnen und mit Abmahnungen überhäufen. Doch mein Mandant war nicht bereit eine Einigung zu akzeptieren. Als Anwalt akzeptiere ich die Entscheidung meiner Mandanten und vertrete diese dann auch nach außen! Das passte dem Kollegen offensichtlich nicht in sein Konzept und auch nicht in das mit seinen Mandanten besprochene Konzept. Diese gingen wohl davon aus, dass man sich einigen würde. Dies allein führte nun zur oben genannten Entgleisung des Kollegen, gespickt mit Bedrohungen und Beleidigungen. Mein Mandant nahm es mit Fassung. Wir wussten ja durch ausführliche Besprechungen im Vorfeld wo der Weg hinführt, nämlich in die Beweisaufnahme in einigen Monaten! Unser Plan ging somit jedenfalls genau auf…

Und die Lehre von der Geschichte?

Vor Gericht und auf hoher See… Gerichtsverhandlungen sind oft wie ein Schachspiel. Man muss alle möglichen Züge voraus planen können, man sollte für alles gewappnet sein. Vor allem sollte man als Anwalt nichts versprechen, was man nicht halten kann! Auch dies wird der Kollege wohl nun gelernt haben (hierzu ist wohlgemerkt zu erwähnen, dass er mehr „Dienstjahre“ auf sich vereint…)! Ich nehme es dennoch sportlich. Erfreulich ist jedoch, dass der im Vorfeld besprochene möglich Verlauf des Verfahren genau so eingetreten ist. Schach!