Fortbildung im Mietrecht 2024

Thema: Vom Bolzplatz bis zum Schimmelfleck

Dieses Jahr habe ich meinen Fortbildungsmarathon am 07.05.2024 im Mietrecht begonnen. Da ich versuche, im Rahmen der Fortbildungspflicht interessante Themen zu finden und die Fortbildungen nicht nur absitzen will, muss ich früh beginnen, um mich nach Fortbildungen umzusehen.

Dozent der Fortbildung war Richter Morten Woltaire (Richter am Amtsgericht). Es ist immer gut von denjenigen Fortbildungen zu erhalten, die später auch die Entscheidungen treffen! Solche Fortbildungen sind praxisnah und erhöhen das Verständnis darüber, wie Gericht die komplexen Fälle im Mietrecht entscheiden könnten.

Das Thema der Fortbildung diente hauptsächlich zur Wiederholung eines immer wiederkehrenden Problems im Mietrecht:

Mängel in der Mietsache

Immer wieder treten in Mietverhältnisse ähnliche Fragestellungen auf:

  • Welchen Zustand muss die Mietsache (Wohnung, Gewerberäume etc.) haben?
  • Was ist bei Mängeln zu tun?
  • Welche Rechte bestehen?
  • Was ist eine vertragsgemäße Abnutzung und wann liegt eine Beschädigung der Mietsache vor?

Die „Bolzplatzentscheidung“ bezeichnet ein bestimmtes Urteil des Bundesgerichtshofes zu sog. Umfeldmängeln aus dem Jahr 2015 (Aktenzeichen VIII ZR 197/14). Nahe einer Mietwohnung wurde nach 17 Jahren plötzlich von der Stadt auf einem Schulgelände ein „Bolzplatz“ eingerichtet. Dieser wurde dann von Jugendlichen weit nach den allgemein erlaubten Nutzungszeiten lautstark genutzt. Der Mieter der Wohnung meinte nun, dass die Wohnung wegen des Lärms mangelhaft geworden ist und machte Mietminderung geltend. Der Bundesgerichtshof entwickelte hierauf ein komplexe Regelwerk zur Bestimmung, ob in solchen Fällen ein Mangel vorliegt oder nicht.

Zwischenzeitlich hat der Bundesgerichtshof weitere Entscheidungen getroffen, die auf die sog. Bolzplatzentscheidung aufbauen. Die Rechtslage wurde hierdurch leider nicht weniger kompliziert.

Dieses Thema und weitere wurden in der Fortbildung praxisnah besprochen.

Fortbildung Mietrecht am 07.05.2024 zum Thema Mietmängel und Schönheitsreparaturen