Massive Beleidigungen des Vermieters rechtfertigen fristlose Kündigung

Dies entschied das Amtsgericht München (AG München, 14.11.2014 – 452 C 16687/14).

Nach einer Mieterhöhung kam es zum Streit. Die 70-jährige Mieterin prangerte die misserablen Wohnungszustände, hier eine Überhitzung der Wohnung, an und schrieb an Ihren Vermieter: „Das einzige, was bisher von Vermieterseite (…) geleistet wurde, ist eine massive Sterbehilfe. Man kann das auch mit versuchten Mord übersetzen“. Sie schrieb weiter an ihren Vermieter, dass sie sich an Fernsehdokus erinnert fühle, „als die Deutschen die Juden in Öfen geschoben haben und die übrige Bevölkerung jubelte wie die Weltmeister. Daran scheint sich, wie man an meiner Situation erkennen kann, nicht viel geändert zu haben“. Zudem leiste ihr Vermieter „brutale Sterbehilfe“.

Der Vermieter war hierrüber „not amused“ und kündigte kurzerhand fristlos das Mietverhältnis. Hiergegen wehrte sich die betagte Vermieterin im folgenden Räumungsrechtsstreit.

Das Gericht stufte die Anschuldigungen der Mieterin als „massive Beleidigungen“ ein, die besonders schwer wiegen. „Die Mieterin sei zuvor nicht provoziert worden, die Äußerungen seien nicht ansatzweise nachvollziehbar.“ Dem Gericht erscheinte es zudem in keinster Weise erforderlich oder nachvollziehbar, als „Hilferuf“ seinen Vermieter des versuchten Mordes oder der Sterbehilfe zu bezichtigen bzw. sein Vorgehen mit der Vernichtung der Juden im Dritten Reich zu vergleichen. Da bei schwerwiegenden Beleidigungen das Vertrauen zerstört sei, sei die fristlose Kündigung gerechtfertigt gewesen.