Richterlicher Verfahrensfehler … § 925 ZPO

Im Mietrecht werden viele Entscheidungen auch im einstweiligen Rechtsschutz entschieden, also im sog. Eilverfahren.

Das Hauptsacheverfahren dauert in der Regel mehrere Monate oder Jahre. Hierfür ist manchmal keine Zeit und es muss eine Entscheidung binnen weniger Stunden oder Tage getroffen werden. In diesem Fall muss im Eilrechtsschutz eine einstweilige Verfügung beantragt werden. In folgenden Fällen kann bspw. nicht mehrere Monate bis zu einer Entscheidung gewartet werden:

  • Unterbrechung der Versorgung der Mietsache mit Wasser, Strom, Heizwärme etc. durch Betätigung eines Sperrventils
  • Hinderung des Zutritts zur Mietsache durch Austausch des Schlosses
  • Beginn von Modernisierungsmaßnahmen ohne vorherige Ankündigung
  • Unterlassung von aktuellen Handlungen etc.

Der Antragsteller muss seine Ansprüche glaubhaft darlegen. Eine Anhörung des Antragsgegners unterbleibt in der Regel. Liegen alle Voraussetzungen vor, ergeht durch das Gericht eine einstweilige Verfügung in kürzester Zeit. Diese kann sofort vollstreckt werden, nachdem sie dem Antragsgegner zugestellt wurde.

 

Da der Antragsgegner bisher nicht angehört wurde, kann dieser gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch einlegen. Das Gericht soll (!) kurzfristig Termin zur mündlichen Verhandlung . In diesem Termin können alle Argumente vorgetragen werden. Beweise (Zeugen oder Sachverständige) müssen in dem Termin mitgebracht werden. Unmittelbar nach dem Termin muss das Gericht durch Endurteil entscheiden, ob es die einstweilige Verfügung ganz oder teilweise bestätigt, abändert oder aufhebt.

 

In einem zu entscheidenden Verfahren vor dem Amtsgericht Groß-Gerau wartete man vergebens auf das Endurteil durch das Gericht. Stattdessen wurde ein weiterer Termin von dem Gericht anberaumt. Dort sollten weitere Zeugen gehört werden.

Eine solche Vorgehensweise stellt einen groben Verfahrensfehler dar und widerspricht dem Eilprinzip des Eilrechtsschutzes. Dieses Verfahrensfehler sollte unverzüglich gerügt und das Gericht angehalten werden, seine Entscheidung zu überdenken. Verbleibt das Gericht bei seiner Entscheidung stellt dieser grobe Verstoß gegen die Zivilprozessordnung einen Grund zur Ablehnung des Richters dar. Der Befangenheitsantrag ist in diesem Fall das einzige Mittel der Wahl um gegen solche groben Verfahrensfehler vorzugehen.