Schadensersatz ohne Fristsetzung bei Beschädigung der Mietsache

Der Fall

In dem Rechtsstreit vor dem Bundesgerichtshof (Urteil vom 28. Februar 2018, Az.: VIII ZR 157/17) zog der Mieter nach 7 Jahren aus der Mietwohnung aus. Bei Auszug war die Wohnung in mehreren Zimmern mit Schimmel befallen. Zudem waren die Badezimmerarmaturen nicht pfleglich behandelt worden und  dadurch beschädigt worden und an einem Heizkörper gab es zudem einen Lackschaden.

Der Vermieter machte vom Mieter Schadensersatzansprüche in Höhe von 5.171 Euro nebst Zinsen gelten. Er setzte dem Mieter keine Frist zur Beseitigung der Schäden und verlangte sofort den Schadensersatz. Der Mieter vertrat die Auffassung, dass der Vermieter ihm zunächst eine Frist zur Selbstbeseitigung der Schäden hätte setzen müssen.

Ohne Erfolg! Wird die Mietsache beschädigt, kann der Vermieter sofort Schadensersatz verlangen. Er muss dem Mieter nicht zunächst die Möglichkeit geben, den Schaden selbst zu beseitigen., so nun der Bundesgerichtshof.

Die Praxis

Oft beauftragt der Vermieter nach Beendigung des Mietvertrages sofort die Handwerker um „Mängel“ an der Mietsache zu beseitigen und verlangt dann vom Mieter die Handwerkerkosten ersetzt. Dies ist nicht in jedem Fall möglich! Hat der Mieter Schönheitsreparaturen nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht durchgeführt muss der Vermieter dem Mieter erst eine Frist setzen! Würde der Vermieter sofort Handwerker beauftragen, bliebe er auf seinen Kosten sitzen. Nur wenn der Mieter einen Schaden an der Mietwohnung verursacht hat, kann der Vermieter auf eine Fristsetzung verzichten und sofort die Schäden selbst beseitigen lassen und vom Mieter die Kosten hierfür verlangen. Dies hat der Bundesgerichtshof nun entschieden!

Es bleibt damit folgender Streit zu entscheiden: Liegt ein Schaden vor (dann kann sofort der Handwerker beauftragt werden) oder wurden Schönheitsreparaturen nicht rechtzeitig vorgenommen (dann muss einen Frist zur Nachholung gesetzt werden). Diese Unterscheidung kann manchmal sehr schwierig sein:

  • Durch rauchen gelbe Tapeten?
  • Dübellöcher in der Wand?
  • Kratzer in der Wand / Tapete?
  • etc.