Wohnungseigentum
Das „ewige“ Kündigungsverbot nach Teilung

Viele Mieter wissen, dass der Vermieter den Mietvertrag wegen Eigenbedarfs kündigen kann (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Der Eigenbedarf ist neben der Vertragsverletzung ein wichtiger Kündigungsgrund für Vermieter. Von etwas untergeordneter praktischer Bedeutung…

Beabsichtigter Berufs- oder Geschäftsbedarf als Kündigungsgrund

Rechtliche Einordnung Der Vermieter kann einen Wohnungsmietvertrag hauptsächlich nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Als berechtigtes Interesse bezeichnet das Gesetz bereits 3 Kategorien: der Mieter hat seine vertraglichen…