1. Der Wohnungseigentümergemeinschaft fehlt die Beschlusskompetenz zur Einführung von Vertragsstrafenregelungen per Mehrheitsbeschluss. 2. Ein Mehrheitsbeschluss, mit welchem eine Vertragsstrafenregelung eingeführt werden soll, ist nichtig. 3. Verstößen gegen die Hausordnung kann die Gemeinschaft durch einen…
Durch den Mietvertrag steht dem Mieter nach dem Gesetz das ausschließliche Nutzungsrecht an seiner Mietwohnung zu. Er kann andere, insbesondere auch den Vermietern, von der Nutzung ausschließen. Daher darf der Vermieter auch keinen Schlüssel…