Eigentlich müssen Mieter die Betriebskosten des Hauses anteilig zahlen. Ein Kündigungsrecht einzelner Betriebskosten gibt es nicht. Doch im Jahr 2024 ändert sich dies jedenfalls für die Betriebskostenposition „Gemeinschafts-Antennenanlage“ oder „Breitbandnetz“, also für den Kabelanschluss. Das…