Kein Widerspruchsrecht bei Zahlungsverzugskündigung!

  1. Dem Mieter steht kein Widerspruch gegen eine ordentliche Kündigung wegen besonderer Härte zu, wenn auch die gesetzlichen Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung vorlagen. 2. Auch wenn die fristlose Kündigung nicht ausgesprochen wurde, steht…