Im Rahmen der Covid-19-Pandemie hat der Gesetzgeber für Mieter einen zeitlich begrenzten Kündigungsausschluss wegen Zahlungsverzugs erlassen. Für den Zeitraum 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 ist eine Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsrückständen ausgeschlossen. Dies…