Allerlei aus der Welt des Mietrechts
Wer ein Reihenhaus erwirbt, fühlt sich oft als alleiniger Eigentümer seines Grundstückes und handelt daher auch entsprechend ohne Absprache mit den Nachbarn. Die Nachbarn in den anderen Reihenhäusern werden daher nur also „gewöhnliche Nachbarn“…