1. Dem Mieter steht kein Widerspruch gegen eine ordentliche Kündigung wegen besonderer Härte zu, wenn auch die gesetzlichen Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung vorlagen. 2. Auch wenn die fristlose Kündigung nicht ausgesprochen wurde, steht…
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) kennt einen eisernen Grundsatz, den jeder Student im ersten Semester bereits lernt: „Geld hat man zu haben!“ Dies bedeutet, dass man sich keinesfalls mit dem Argument verteidigen kann, dass man…