Auch in Gewerberaummietverhältnis werden die Kosten für den „Betrieb der Mietsache“ (Betriebskosten) umgelegt. Da auch Mietverträge im Gewerberaum einer AGB Kontrolle unterliegen, stellt sich die Frage, wer die Betriebskosten bei Unwirksamkeit der Vereinbarung zahlen muss….