Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen besteht die Möglichkeit einer außerordentlichen fristlosen Kündigung des Vertrages zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft und ihrem Verwalter (Verwaltervertrag). Das ohnehin rechtlich schwer verständliche Wohnungseigentumsrecht bringt es hierbei mit sich, dass auch die Kündigung…