Kündigungsbeschränkungen während Corona-Pandemie
Innerhalb kürzester Zeit hat der Gesetzgeber die Befugnis zur Kündigung von Mietverhältnisses wegen der Corona-Krise eingeschränkt. Die Regelung gilt für alle Mietverhältnisse und Pachtverhältnisse. Die Regelung gilt daher für Wohnraummietverträge und Gewerberaummietverträge gleichermaßen. Doch unter welchen Voraussetzungen besteht der Ausschluss des Kündigungsrechtes des Vermieters? Voraussetzungen für einen Kündigungsausschluss Zahlungsverzug zwischen dem 01 April 2020 und 30. Juni 2020. Die Neuregelung betrifft nur Kündigung wegen Zahlungsverzug. Nur wenn allein wegen der Nichtzahlung der Miete zwischen dem 01.04.2020 und 30.06.2020 … Weiterlesen