Fortbildung im Mietrecht

Aktuelle Rechtsprechung zu Betriebskosten und Schönheitsreparaturen

Referent: Dr. Kai Zehelein, Richter am Amtsgericht Hanau

 

Auch das muss sein: Ständige Fortbildung auch in den täglichen Rechtsthemen eines Fachanwalts für Miet- & Wohnungseigentumsrecht.

Der Dozent ist nicht nur Richter in einem benachbarten Amtsgericht, sondern auch Autor des Buches „Schönheitsreparaturen, Instandsetzung und Rückgabe“, das griffbereit in einem Büro steht. Mit ein Schwerpunkt auch: Die Saldoklage im Mietrecht. Ich verweise auf meine hierzu getätigten Ausführungen. Interessant, die Folgen dieser Rechtsprechung von einem Richter aus der Praxis direkt erfahren zu können.

Themen der Fortbildung waren im Einzelnen:

  • Vertragliche und konkludente Betriebskostenumlage
    – Einzelne Aspekte zur Umlagefähigkeit bestimmter Kostenarten
    – Formale Anforderungen an die Betriebs- und Heizkostenabrechnung
    – Abrechnung nach VDI 2077
    – (Verdeckte) Vorwegabzüge
    – Formale/inhaltliche Abrechnungsmängel und Anwendungsbereich der Einwendungsfrist
    – Betriebskostenrechtliches Wirtschaftlichkeitsgebot
  • Betriebskosten und Saldoklage
    – Inhalt und Folgen der Rechtsprechungsänderung zu den Schönheitsreparaturen vom 18.3.2015
    – Wann ist die Wohnung „unrenoviert“?
  • AGB-rechtliche Fragen bei der Abwälzung von Schönheitsreparaturen, Abgrenzung zur Individualvereinbarung