Ziergarten vs. Nutzgarten im Wohnungseigentum
Nicht selten erhält der Wohnungseigentümer im Erdgeschoss ein Sondernutzungsrecht an den Gartenflächen der Wohnungseigentümergemeinschaft. In der Teilungserklärung wird dabei regelmäßig die Reichweite der Nutzungserlaubnis ausgestaltet, z.B. dass der Eigentümer die Fläche nur als „Ziergarten“ nutzen darf. Meist gerät der Inhaber dieses Sondernutzungsrecht in Konflikt mit den übrigen Eigentümern, sobald er „seinen“ Garten umgestaltet, so auch in der Entscheidung des AG Essen (Urt. v. 02.06.016; Az.: 196 C 272/15). In der Teilungserklärung erfolgte die Einräumung des Sondernutzungsrechts mit der Bestimmung … Weiterlesen